Die Deutsche Bahn darf nicht vorschreiben, dass Kunden, die Fahrkarten online per Lastschriftverfahren kaufen möchten, einen Wohnsitz in Deutschland haben müssen. Eine solche Vorgabe ist nicht mit den Bestimmungen des Unionsrechts vereinbar, die es Unternehmen verbieten vorzugeben, in welchem Mitgliedstaat das Zahlungskonto des Kunden zu führen ist.
Urteil des EuGH vom 05.09.2019
Aktenzeichen: C-28/18
RdW 2019, 403