Eine irreführende und damit unzulässige Blickfangwerbung liegt vor, wenn auf einer Internetseite der Geschenkcharakter herausgestellt wird und dem Kunden in Wahrheit keine Vergünstigung gewährt wird, sondern ihm vielmehr eine Art Probeabonnement angedient wird, das bei nicht rechtzeitiger Kündigung in eine kostenpflichtige Mitgliedschaft übergeht.
Einen solchen Fall nahm das Oberlandesgericht Koblenz bei einem Internetdienst an, der durch Abbildung von Geschenkpaketen und den optisch herausgestellten Slogans „Dankeschön! Vielen Dank für Ihre Treue!“ und „Unser Dankeschön exklusiv für Sie“ sowie „Genießen Sie drei Monate lang alle Premium-Funktionen rund um W … Freemail kostenlos*!“ für sein Angebot warb. In Wirklichkeit gingen Kunden durch Anklicken des entsprechenden Buttons eine dreimonatige kostenlose Mitgliedschaft ein, die sich automatisch um 12 Monate zum Preis von 5 Euro pro Monat verlängert, wenn der Verbraucher den Vertrag nicht innerhalb der ersten drei Monate kündigt.
Urteil des OLG Koblenz vom 18.03.2009
Aktenzeichen: 4 U 1173/08
JurPC Web-Dok. 123/2009