Eine Fluggesellschaft darf bei Onlinebuchungen nur dann eine Gebühr für die Zahlung per Kredit- oder EC-Karte verlangen, wenn sie dafür eine kostenlose Alternative, etwa durch Überweisung, anbietet. Die Beschränkung der kostenfreien Buchung auf eine hierzulande nur selten benutzte Karte (hier Visa-Elektron-Karte) reicht nach Auffassung des Kammergerichts Berlin dabei nicht aus. Die in dem Prozess unterlegene Fluggesellschaft „Ryanair“ hat Rechtsmittel gegen das Urteil angekündigt.
Urteil des KG Berlin vom 30.04.2009
Aktenzeichen: 23 U 243/08
Wirtschaftswoche Heft 26/2009, Seite 99