Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg ist die Fernuniversität Hagen nicht berechtigt, von allen Studierenden eine Kursgebühr von 50 Euro pro Semester (Grundgebühr) unabhängig davon zu erheben, ob Kursleistungen in Anspruch genommen wurden. Nach Auffassung des Gerichts gibt es für eine derartige Gebühr keine Gesetzesgrundlage.
Urteil des VG Arnsberg vom 28.04.2015
Aktenzeichen: 11 K 969/14
Wirtschaftswoche Heft 20/2015, Seite 87