Nach einem Urteil des Landgerichts Ulm besteht ein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch aus § 7 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 UWG gegen Telefaxe einer Auskunftei (Kreditschutzorganisation) an Unternehmen, in denen – vorgeblich zwecks Pflege einer Wirtschaftsdatenbank – die Geschäftszahlen des jeweiligen Unternehmens abgefragt werden. Eine derartige Faxzusendung stellt eine unerlaubte mittelbare Werbung dar, soweit keine vorherige ausdrückliche Einwilligung des empfangenden Unternehmens vorliegt.
Urteil des LG Ulm vom 11.01.2013
Aktenzeichen: 10 O 102/12 KfH
JurPC Web-Dok. 13/2014
WRP 2013, 676