Videosequenzen unterschiedlichster Ereignisse und Inhalte sind, wie der Erfolg von Internetseiten wie „youtube“ zeigt, bei Internetnutzern sehr beliebt. Bei der Einstellung derartiger Dateien ist jedoch stets auf die Urheber- und Verwertungsrechte zu achten. Dementsprechend untersagte das Oberlandesgericht Stuttgart die Veröffentlichung und Ausstrahlung von Ausschnitten und Berichten von Amateurfußballspielen auf der Internetplattform „Hartplatzhelden“. Geklagt hatte der Württembergische Fußballverband, der die Verwertungsrechte für die aufgezeichneten Fußballspiele für sich bzw. die betroffenen Vereine reklamierte.
Auch wenn die Videoaufzeichnungen den Seitenbesuchern kostenlos zur Verfügung gestellt wurden, dienten sie letztlich zur Gewinnerzielung, insbesondere um Werbeeinnahmen zu generieren und den Verkauf eigener Waren bzw. Dienstleistungen sowie Waren und Dienstleistungen Dritter zu fördern. Die Rechtsverletzung war somit auch wettbewerbswidrig im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).
Urteil des OLG Stuttgart vom 19.03.2009
Aktenzeichen: 2 U 47/08
JurPC Web-Dok. 93/2009