Das Oberlandesgericht München hält den Betrieb einer Internetplattform, bei der so genannte Forumsärzte die Möglichkeit erhalten, ein Kostenangebot oder einen Kostenvoranschlag eines Kollegen nachträglich – durch welche Einsparungen auch immer – ohne Untersuchung des Patienten zu unterbieten, für wettbewerbswidrig, da dadurch der bisherig tätige Arzt durch den unterbietenden Kollegen in unzulässiger Weise aus dem Behandlungsvertrag verdrängt wird.
Urteil des OLG München vom 13.03.2008
Aktenzeichen: 6 U 1623/07
Pressemitteilung des OLG München