Wird der Vertragsabschluss und die gesamte Vertragsabwicklung zwischen dem Betreiber eines Online-Dating-Portals und dessen Kunden per Internet in Textform ohne jegliche schriftliche Erklärungen durchgeführt und abgewickelt, stellt es eine unangemessene Benachteiligung der Kunden dar, wenn in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) allein für die Kündigungserklärung des Kunden das Schriftformerfordernis vorgesehen ist.
Urteil des LG München I vom 30.01.2014
Aktenzeichen: 12 O 18571/13
jurisPR-ITR 10/2014 Anm. 6
VuR 2014, 188