Häufige Fehlzeiten eines ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers im öffentlichen Dienst können einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung mit einer tarifvertraglich notwendiger Auslauffrist darstellen, wenn nach einer umfassenden Interessenabwägung und einer Gesundheitsprognose damit zu rechnen ist, dass der Arbeitgeber für mehr als ein Drittel der jährlichen Arbeitstage Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall leisten muss. In dem konkreten Fall hatte der betroffene Arbeitnehmer über einen Zeitraum von fünf Jahren eine Fehlzeitquote von 61 Prozent. Der Arbeitgeber musste in dieser Zeit Entgelte und Zuschüsse zum Krankengeld von über 55.000 Euro bezahlen.
Urteil des BAG vom 25.04.2018
Aktenzeichen: 2 AZR 6/18
NZA 2018, 1056