Ein Internet-Ticketverkauf bot Eintrittskarten mit dem Hinweis „Tickets ab 19,90 Euro“ an. Lediglich per Sternchenhinweis wurden die Nutzer auf die zusätzlich anfallende Vorverkaufsgebühr von 15 Prozent und eine Systemgebühr von 2 Euro hingewiesen. Das Landgericht Hamburg erklärte diese unzureichende Preisangabe auf Klage eines Verbraucherschutzverbands für irreführend und damit wettbewerbswidrig.
Urteil des LG Hamburg vom 18.06.2009
Aktenzeichen: 315 O 17/09
Pressemitteilung des LG Hamburg