Der Teilnehmer einer Erlebnisreise nach Äthiopien „20 Tage Äthiopien/vom Norden bis zu den Seen“ mit einem Hin- und Rückflug von Frankfurt nach Addis Abeba, Rundreise mit Charterbus und deutschsprachiger Reiseleitung nahm den Reiseveranstalter auf Rückerstattung der Hälfte des Reisepreises von 2.085 Euro wegen unzureichender Leistung der Reiseleitung in Anspruch. Insbesondere bemängelte er, dass sich der Reiseleiter praktisch nie aus eigenem Antrieb geäußert, nur unzureichende Informationen zur jeweiligen Tagesplanung, zu den Sehenswürdigkeiten und der Fauna und Flora gegeben hatte. Außerdem war ihm das berühmte „Timkat-Fest“ nicht bekannt gewesen.
Das Amtsgericht Köln sah demgegenüber nur eine Reisepreisminderung von 15 Prozent als gerechtfertigt an. Bei einer hier angebotenen Erlebnisreise ist nicht zu erwarten, von der Reiseleitung die dem erheblich höheren Standard einer Bildungsreise entsprechenden Informationen zu erhalten.
Urteil des AG Köln vom 01.12.2011
Aktenzeichen: 138 C 323/11
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