Für das Landgericht Berlin stellt die fehlende Angabe des Handelsregisters, der Handelsregisternummer und der Umsatzsteueridentifikationsnummer im Impressum einer Website zwar einen Verstoß gegen Marktverhaltensregelungen, aber keine spürbare Wettbewerbsrechtsverletzung dar, die von Mitbewerbern kostenpflichtig abgemahnt werden kann.
Urteil des LG Berlin vom 31.08.2010
Aktenzeichen: 103 O 34/10
jurisPR-ITR 25/2010, Anm. 4
K&R 2010, 748