Der Verkaufsprospekt für einen Filmfonds enthielt unter der Rubrik „Chancen und Risiken“ folgende Hinweise: „Ihre Beteiligung an der I. KG ist eine echte unternehmerische Beteiligung. Sollten im Extremfall alle von der I. KG hergestellten Filmproduktionen floppen und nur Erlöse aus den Garantien in Höhe von 60 % der Produktionskosten erzielt werden können, reduzieren sich die Ausschüttungen auf etwa 50 % Ihrer Nominaleinlage. Im Falle weiterer unvorhergesehener ungünstiger Ereignisse kann dies bis zum Totalverlust der von Ihnen gezeichneten Kommanditeinlage führen“.
Das Oberlandesgericht Oldenburg sah darin keinen ausreichenden Hinweis darauf, dass die Geldanlage – wie hier – zu einem Gesamtverlust des Kapitals führen kann. Den Risikohinweis, dass es bei „Hinzutreten weiterer unvorhergesehener ungünstiger Ereignisse“ zu einem Totalverlust kommen könne, hielten die Richter rechnerisch für unschlüssig und sachlich falsch. Der Hinweis betraf vielmehr andere, ferner liegende Risiken, die für den beschriebenen „Extremfall“ keine Rolle gespielt haben. Das Gericht verurteilte die Bank, die den Fonds angeboten hatte, wegen Falschberatung zum Ersatz des entstandenen Schadens.
Urteil des OLG Oldenburg vom 24.09.2008
Aktenzeichen: 3 U 54/07
Betriebs-Berater 2008, 2525
Im Gegensatz zu riskanten Fonds sind Tagesgeldanlagen in der Regel risikoarm. Jedoch ist hier die mögliche Rendite meist auf wenige Prozentpunkte beschränkt.