Nach einer Entscheidung des Landgerichts Hamburg können auch Interviewfragen eines Journalisten urheberrechtlichen Schutz genießen, sofern die Fragen vielfache Möglichkeiten der Formulierung aufweisen und aufgrund ihrer besonders prägnanten sprachlichen Gestaltung, ihres inhaltlichen Aufbaus und ihrer besonderen Zusammenstellung eine individuelle geistige Schöpfung darstellen.
Beschluss des LG Hamburg vom 08.11.2012
Aktenzeichen: 308 O 388/12
K&R 2013, 136
CR 2013, 123