Sind mehrere Personen Inhaber eines Internetanschlusses, haften sie als Mittäter für eine über den Anschluss begangene Urheberrechtsverletzung (hier illegales Herunterladen eines Kinofilms). Berufen sich die Anschlussinhaber darauf, dass auch andere Personen, wie z.B. Gäste, regelmäßig ihren Internet-PC bzw. ihr WLAN benutzen, ist dieses Vorbringen vor Gericht nur dann beachtlich, wenn nähere Angaben gemacht werden, zu welchem Zeitpunkt und mit welchem Gerät der Gast den Internetanschluss genutzt hat.
Urteil des LG Bochum vom 27.11.2014
Aktenzeichen: I-8 S 9/14
JurPC Web-Dok. 126/2015