Der Europäische Gerichtshof (EuGH) vertritt die Auffassung, dass der Verkauf eines multimedialen Medienabspielers, mit dem kostenlos und einfach auf einem Fernsehbildschirm urheberrechtlich geschützte Filme angesehen werden können, die rechtswidrig im Internet zugänglich sind, eine Urheberrechtsverletzung darstellen kann.
Auch die nur vorübergehende Vervielfältigung eines urheberrechtlich geschützten Werkes auf einem solchen multimedialen Abspielprogramm durch Streaming von der Website eines Dritten, auf der dieses Werk ohne Erlaubnis des Urheberrechtsinhabers angeboten wird, ist nicht vom Vervielfältigungsrecht des Urhebers ausgenommen.
Urteil des EuGH vom 26.04.2017
Aktenzeichen: C-527/15
WRP 2017, 677