Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat in mehreren Eilentscheidungen das von der Bezirksregierung Düsseldorf verfügte Verbot des Glücksspiels im Internet in Nordrhein-Westfalen bestätigt. Damit sind Glücksspiele im Internet jeglicher Art, also auch Sportwetten, Poker etc. verboten. Dasselbe gilt auch für Glücksspielwerbung im Internet. Da auch die Seiten von außerhalb von NRW ansässigen Betreibern dort aufrufbar sind, läuft die vom Verwaltungsgericht Düsseldorf erlassene Entscheidung auf ein bundesweites Verbot hinaus.
Urteil des VG Düsseldorf vom 18.05.2009
Aktenzeichen: 27 L 1607/08 u.a.
Pressemitteilung des VG Düsseldorf