Grundsätzlich gilt auch in Onlinemedien das in § 4 Nr. 3 UWG verankerte Trennungsgebot zwischen redaktionellem Inhalt und Werbung. „Gesponserte“ Beiträge müssen demnach mit dem Begriff „Anzeige“ gekennzeichnet werden. Nun hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass das an die deutschen Printmedien gerichtete Verbot, „gesponserte“ Pressetexte ohne Kennzeichnung mit dem Begriff „Anzeige“ zu veröffentlichen, grundsätzlich nicht gegen das Unionsrecht verstößt.
Urteil des EuGH vom 17.10.2013
Aktenzeichen: C-391/12
GRUR 2013, 1245
WRP 2013, 1575