Das Landgericht Bielefeld hält die beim Vertrieb von Hörbüchern und E-Books in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verwendete Klausel „Im Rahmen dieses Angebots erwirbt der Kunde das einfache (…) Recht. (…) Es ist nicht gestattet, die Downloads (…) für Dritte zu kopieren (…).“ für rechtlich zulässig.
Das Verbot der Weiterveräußerung an Dritte steht demnach nicht im Widerspruch zu den vertraglichen Pflichten. Der Erwerber erhält ein einfaches Nutzungsrecht, die heruntergeladene Datei zum ausschließlich persönlichen Gebrauch zu verwenden. Somit ist der Ausschluss des Kopierens und Weiterreichens an Dritte rechtlich zulässig. Das Gericht weist zur Klarstellung auch darauf hin, dass eine anderslautende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (C-128/11) ausschließlich Software betrifft und auf Hörbücher oder E-Books nicht anwendbar ist.
Urteil des LG Bielefeld vom 05.03.2013
Aktenzeichen: 4 O 191/11
K&R 2013, 415
GRUR-RR 2013, 281