Entgegen der Rechtsauffassung des Bundesverfassungsgerichts (1 BvL 4/00) sieht der Europäische Gerichtshof (EuGH) in der von einigen Bundesländern verwendeten so genannten Tariftreue-Regelung, wonach die Vergabe öffentlicher Aufträge an die Zahlung ortsüblicher Tariflöhne gekoppelt ist, einen Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht. Die entsprechende EG-Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern erlaubt es lediglich, Unternehmen zur Einhaltung von allgemein verbindlichen Tarifverträgen zu verpflichten. Eine darüber hinausgehende Verpflichtung zur Zahlung von am Arbeitsort üblichen Tariflöhnen verstößt gegen die Dienstleistungsfreiheit.
Urteil des EuGH vom 03.04.2008
Aktenzeichen: C-346/06
Betriebs-Berater 2008, 834