Bietet ein „alternativer“ Reiseveranstalter Personen, deren schwere Krankheiten nicht mehr mit Mitteln der Schulmedizin behandelbar sind, Reisen nach Peru an, wo die Kunden die Möglichkeit haben, sich von einem einheimischen Schamanen behandeln zu lassen, ist darin keine verbindliche Zusage über Heilungschancen zu sehen. Das Oberlandesgericht Köln versagte einer schwer krebskranken Reiseteilnehmerin den eingeklagten Schadensersatzanspruch, nachdem ein Heilungserfolg gänzlich ausgeblieben war. Dass eine Heilung durch Pflanzen und Kräuter sowie durch spirituelle Handlungen eines Schamanen objektiv unmöglich war, musste auch ihr bei der Buchung der Reise klar gewesen sein.
Urteil des OLG Köln vom 21.11.2012
Aktenzeichen: 16 U 80/12
KrV 2012, 274