Das Verwaltungsgericht Koblenz bestätigte eine Entscheidung der Bundeswehrverwaltung, eine Zeitsoldatin nicht als Berufssoldatin zu übernehmen, weil diese trotz Verbots ihr Diensthandy in erheblichem Umfang für Privatgespräche genutzt hatte. Die Erklärung der Soldatin für das Fehlverhalten, ein Kamerad habe ihr gesagt, für den Telefonanschluss sei ein Pauschalentgelt vereinbart, sodass dem Dienstherrn durch die privaten Anrufe kein finanzieller Schaden entstehe, ließ das Gericht in Anbetracht der eindeutigen schriftlichen Dienstanweisung nicht gelten. Unerheblich für die Entscheidung waren im Übrigen auch die hervorragenden dienstlichen Leistungen der Soldatin und der sofortige nachträgliche Ersatz der durch die Privattelefonate entstandenen Kosten.
Urteil des VG Koblenz vom 21.09.2011
Aktenzeichen: 2 K 405/11.KO
BB 2011, 2612