Leitet ein Bauunternehmer zur Aufklärung von Werkmängeln ein selbstständiges Beweisverfahren ein, um die Abnahmereife seiner Werkleistungen und die Begründetheit und Fälligkeit seines Vergütungsanspruchs nachweisen zu können, wird die Verjährung seines Vergütungsanspruchs gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 7 BGB bis zum Abschluss des Verfahrens gehemmt.
Beschluss des BGH vom 09.02.2012
Aktenzeichen: VII ZR 135/11
MDR 2012, 458
BauR 2012, 803