Nach einem Urteil des Finanzgerichts Stuttgart können eBay-Nutzer, die eine „geschlossene“ Sammlung aus dem Privatvermögen veräußern, davon ausgehen, unabhängig von der Höhe der erzielten Umsätze insoweit nicht der Umsatzsteuer zu unterliegen. Der Fall betraf einen selbstständigen Finanzdienstleister, der in einem Zeitraum von zwei Jahren 142 Pelzmäntel, die nach seinen Angaben ganz überwiegend aus dem Privatvermögen seiner Schwiegermutter herrührten, über eBay verkaufte. Das Finanzamt ging davon aus, dass es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelte, deren Erlöse der Umsatzsteuer unterliegen.
Dem trat das Gericht unter Berufung auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs entgegen, wonach die Zahl der Geschäftsvorfälle nur eines von mehreren zu würdigenden Kriterien ist. Dieses Kriterium ist insbesondere dann nicht maßgebend, wenn ganze Sammlungen aufgelöst werden, wobei naturgemäß eine Vielzahl gleicher Geschäftsvorfälle auftreten. Dem vergleichbar war der vorliegende Fall, zumal die Finanzbehörde ihre Behauptung, der Finanzdienstleister habe auch Pelzmäntel zum späteren Verkauf von Dritten erworben, nicht nachweisen konnte. Auch hatten die Verkäufe keinerlei Bezug zu seiner sonstigen beruflichen Tätigkeit. Die erzielten Verkaufserlöse blieben daher umsatzsteuerfrei.
Urteil des FG Stuttgart vom 18.07.2012
Aktenzeichen: 14 K 702/10
jurisPR-ITR 12/2013, Anm. 6
MMR 2013, 166