Die Bundeswehr kann die Übernahme als Zeitsoldat ablehnen, wenn dem Bewerber durch einen rechtskräftigen Strafbefehl wegen des Verdachts einer Trunkenheitsfahrt und einer Gefährdung des Straßenverkehrs sowie eines unerlaubten Entfernens vom Unfallort für die Dauer von 12 Monaten die Fahrerlaubnis entzogen worden ist.
Urteil des VG Koblenz vom 14.04.2010
Aktenzeichen: 2 K 1319/09.KO
Pressemitteilung des VG Koblenz