Die Teilnahme an einer so genannten Incentive-Reise steht nach einer Entscheidung des Sozialgerichts Düsseldorf nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Diese muss demnach nicht für eine Verletzung eintreten, die ein besonders erfolgreicher Vertriebsmann auf einem vom Arbeitgeber finanzierten Segeltörn auf Barbados erlitten hat.
Urteil des SG Düsseldorf vom 28.10.2008
Aktenzeichen: S 6 U 29/08
Handelsblatt vom 10.12.2008