Lassen Eltern ihr sechseinhalb Jahre altes Kind über Stunden ohne Aufsicht auf einem Schulhof spielen, und verursacht das Kind in dieser Zeit – hier durch Werfen von Holzstücken über den Zaun – einen Schaden an einem dort parkenden Auto, liegt nach Auffassung des Oberlandesgerichts Düsseldorf eine Verletzung der elterlichen Aufsichtspflicht vor. Der geschädigte Fahrzeughalter konnte daher von den Eltern den von ihrem Kind verursachten Schaden ersetzt verlangen.
Urteil des OLG Düsseldorf vom 14.05.2014
Aktenzeichen: I-19 U 32/13
jurisPR-VerkR 23/2014 Anm. 1
DAR 2014, 701