Verletzt sich der Besucher eines Fitnessstudios, weil bei einer Übung das Stahlseil des Gerätes reißt, haftet der Betreiber des Studios, wenn mit bloßem Auge brauner Rost und der Bruch einzelner Drähte erkennbar war. Das Landgericht stellte grundsätzlich fest, dass der Betreiber eines Fitnessstudios wegen des hohen Verletzungsrisikos der Kunden verpflichtet ist, die bereitgestellten Sportgeräte in kurzen Intervallen einer fachkundigen Überprüfung zu unterziehen.
Urteil des LG Coburg vom 03.02.2009
Aktenzeichen: 23 O 249/06
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