Beim Sturz eines Fahrgastes in einem Bus ist in der Regel von einer unzureichenden Eigensicherung auszugehen. Dies gilt nach Überzeugung des Landgerichts Bonn nicht nur für stehende, sondern ebenso für sitzende Passagiere. Wird ein Fahrgast, der nach eigenen Angaben gerade in ein Buch vertieft war, bei einer verkehrsbedingten Vollbremsung des Busses vom Sitz geschleudert, stehen ihm keinerlei Ansprüche zu, wenn er sich durch den Sturz verletzt. Fahrgäste müssen – so die Urteilsbegründung – stets mit abrupten Fahrmanövern rechnen.
Urteil des LG Bonn vom 19.09.2012
Aktenzeichen: 5 S 43/12
Wirtschaftswoche Heft 41/2012, Seite 105