Leistet ein Bauherr an eine Baufirma eine Anzahlung, ohne dass diese bereits Leistungen erbracht hat und muss der Bauunternehmer kurz darauf Insolvenz anmelden, kann der Steuerpflichtige die verlorene Anzahlung nicht als außergewöhnliche Belastung steuermindernd geltend machen.
Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 24.03.2010
Aktenzeichen: 2 K 1029/09
BB 2010, 1310