Überschreibt der Verkäufer einer Kapitalanlage den angebotenen Filmfonds im Prospekt mit „Garantiefonds“, kann der Erwerber selbst dann davon ausgehen, dass damit die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals sicher ist, wenn im weiteren Text die Möglichkeit erwähnt ist, dass der Anleger nicht die volle Einlage zurückerhält. Das Oberlandesgericht München verurteilte die Commerzbank, die den verlustreichen Fonds vertrieben hatte, zur Zahlung von fast 60.000 Euro an ihren Kunden.
Urteil des OLG München vom 08.02.2010
Aktenzeichen: 17 U 2893/09
Wirtschaftswoche Heft 10/2010, Seite 98