Ein Wohnungseigentümer kann auch dann zu Abfallentsorgungsgebühren herangezogen werden, wenn er die Wohnung vermietet und deshalb selbst die Abfalltonne überhaupt nicht benutzt hat. Eine entsprechende Gemeindesatzung ist rechtlich nicht zu beanstanden. Der Vermieter kann im Rahmen des Miet- oder Pachtverhältnisses zivilrechtlich Rückgriff bei seinem Mieter oder Pächter nehmen, der seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen ist. Daher ist die Belastung der Allgemeinheit mit dem Ausfallrisiko nicht zu rechtfertigen.
Urteil des VG Neustadt (Weinstraße) vom 14.06.2010
Aktenzeichen: 4 K 311/10.NW
Pressemitteilung des VG Neustadt