Die Mieter eines Einfamilienhauses bestellten bei der Gemeinde einen Abfallcontainer zur Entsorgung von Sperrmüll. Letztlich konnten die Mieter, die von der Sozialhilfe lebten, die hierfür angefallenen Gebühren von 832,81 Euro nicht bezahlen. Daraufhin nahm der zuständige Landkreis den Vermieter auf Erstattung der Gebühren in Anspruch. Das Verwaltungsgericht Koblenz gab der Behörde Recht.
Die maßgebliche Abfallsatzung sah ausdrücklich vor, dass auch der Eigentümer eines Grundstücks für Abfallgebühren haftet. Er ist für sein Grundstück verantwortlich. Das Risiko, dass ein Mieter wirtschaftlich nicht zur Zahlung der Abfallgebühren in der Lage ist, ist nicht von der Allgemeinheit zu tragen, sondern von dem Eigentümer als Vermieter. Unerheblich war für das Gericht dabei, ob der Vermieter von der Abfallentsorgung gewusst hat.
Urteil des VG Koblenz vom 24.06.2010
Aktenzeichen: 7 K 1230/09.KO
NWB 2010, 2362