Weigert sich ein Mieter, seine völlig vermüllte Wohnung, von der nicht nur starke Geruchsbelästigung, sondern auch Gesundheitsgefahren für Mitbewohner und Besucher des Mehrfamilienhauses ausgehen, zu reinigen und zu entrümpeln, kann die zuständige Behörde den Vermieter als sogenannten Zustandsstörer auf Beseitigung der Missstände in Anspruch nehmen. Das Verwaltungsgericht Arnsberg bestätigte eine entsprechende Ordnungsverfügung des Bürgermeisters der Stadt Witten, nachdem der Mieter entsprechende Aufforderungen beharrlich ignoriert und auch die angebotene Unterstützung durch Kräfte der Stadt ausgeschlagen hatte.
Beschluss des VG Arnsberg vom 09.05.2008
Aktenzeichen: 3 L 336/08
Handelsblatt vom 21.05.2008