Unter den Lichtbildschutz des § 72 UrhG können nach Einschätzung des Landgerichts Berlin auch sogenannte Gegenstands- und Reproduktionsfotografien, also möglichst originalgetreue Abbildungen des fotografierten Objektes, fallen.
Gegenstand der Entscheidung war der Schutz von Fotografien von Gemälden eines Museums in Mannheim, die keinen Urheberschutz mehr genießen, da die Schöpfer bereits seit mehr als 70 Jahren tot sind. Die Stadt nahm den amerikanischen und deutschen Betreiber der Plattform Wikipedia auf Unterlassung der Veröffentlichung der Reproduktionen in Anspruch. Die Klage gegen die Wikimedia Foundation USA hatte Erfolg. Die gegen den deutschen Betreiber, der als Idealverein selbstlos und gemeinnützig tätig ist und zur Förderung des offenen Onlinelexikons Wikipedia lediglich eine Suchmaschine betreibt, gerichtete Klage wurde mangels Verantwortlichkeit für die Veröffentlichung hingegen abgewiesen.
Urteil des LG Berlin vom 31.05.2016
Aktenzeichen: 15 O 428/15
ZUM 2016, 766