Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Bilder des ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff bei einem Supermarkteinkauf dem Bereich der Zeitgeschichte zuzuordnen sind und deshalb auch ohne dessen Einwilligung in einer Zeitschrift verbreitet werden durften.
Neben der in besonderer Weise herausgehobenen Stellung von Wulff als ehemaliges Staatsoberhaupt war bei der Güterabwägung für die Karlsruher Richter maßgeblich, dass dieser sein Ehe- und Familienleben in der Vergangenheit immer wieder öffentlich thematisiert und sich dadurch mit einer öffentlichen Erörterung dieses Themas einverstanden gezeigt hat. Zudem betrafen die zur Einkaufszeit auf dem Parkplatz eines Supermarktes und damit im öffentlichen Raum aufgenommenen Fotos nicht dessen Privatsphäre, sondern lediglich dessen Sozialsphäre.
Urteil des BGH vom 06.02.2018
Aktenzeichen: VI ZR 76/17
Pressemitteilung des BGH