Seit dem 1. September 2014 werden alle in der Europäischen Union verkauften Staubsauger einer Energieverbrauchskennzeichnung unterzogen. Das Europäische Gericht (EuG) hat nun die entsprechende EU-Verordnung (Nr. 665/2013) über die Energieverbrauchskennzeichnung von Staubsaugern für nichtig erklärt. Die Europarichter folgten damit der Klage des Staubsaugerherstellers Dyson, der beanstandete, dass die Tests zur Ermittlung der Energieeffizienz der Staubsauger in die Irre führen, da die Leistung nicht „während des Gebrauchs“, sondern nur mit leerem Behälter gemessen werde. Dyson-Staubsauger kommen übrigens ohne Staubbeutel aus.
Urteil des EuG vom 08.11.2018
Aktenzeichen: T-544/13
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