Wer nach einem siebenstündigen Zwischenstopp seinen Weiterflug verschläft, muss den verpassten Flug bezahlen. Dies entschied das Amtsgericht München im Falle eines Fluggastes, der infolge übermäßigen Alkoholkonsums während eines Aufenthalts am Flughafen Dubai den Weiterflug verpasst hatte, obwohl er von der Reiseleitung rechtzeitig geweckt wurde.
Urteil des AG München vom 18.01.2008
Aktenzeichen: 183 C 15864/07
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