Verlangt der Eigentümer einer vermieteten Immobilie vom gewerblichen Zwischenvermieter anlässlich der Vertragsbeendigung die von den Endmietern geleisteten Kautionen heraus, ist der gewerbliche Zwischenvermieter berechtigt, die Kautionen mit eigenen Forderungen gegen den Eigentümer zu verrechnen.
Urteil des AG Mannheim vom 04.11.2008
Aktenzeichen: 2 C 235/08
NJW-Spezial 2009, 226
MietRB 2009, 9