Einem 17-Jährigen wurde die Fahrerlaubnis für das „Begleitete Fahren ab 17“ mit der Auflage erteilt, nur in Begleitung seiner Mutter oder seines Vaters zu fahren. Diese Auflage war wie üblich in seiner Prüfungsbescheinigung vermerkt. 14 Tage vor seinem 18. Geburtstag wurde er von der Polizei kontrolliert. Außer ihm saß nur seine Schwester im Auto. Daraufhin wurde, wie im Gesetz vorgesehen, die bestehende Fahrerlaubnis widerrufen. Der junge Mann muss nun erneut einen Führerschein machen.
Beschluss des VGH Baden-Württemberg vom 06.09.2016
Aktenzeichen: 10 S 1404/16
DAR 2017, 163