Ein Vermieter kann einen Mietvertrag nachträglich anfechten, wenn er vom Mieter arglistig über dessen Zahlungsfähigkeit getäuscht wurde. Einen Fall der arglistigen Täuschung nahm das Amtsgericht Leer an, in dem der Mieter vor Abschluss des Mietvertrags dem Vermieter eine falsche Visitenkarte übergeben hatte, wonach er in Vertrieb und Logistik einer Zeitung sowie als Selbstständiger (Soft- und Hardware, Netzwerke) tätig sei. In Wirklichkeit handelte es sich um einen ALG II-Bezieher, der überdies bereits eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hatte.
Urteil des AG Leer vom 14.10.2008
Aktenzeichen: 70 C 1237/08
Wirtschaftswoche Heft 32/2009, Seite 87