Das Landgericht Hamburg hat es dem Betreiber der Internetseite „falschgutachter.info“, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, „Opfern von Falschgutachten beiseite zu stehen“, untersagt, auf der betreffenden Internetseite, gutachterlich tätige Mediziner namentlich zu benennen. In der Namensnennung sah das Gericht eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der betroffenen Ärzte. Demgegenüber hat das Informationsinteresse der Allgemeinheit zurückzutreten. Dies gilt insbesondere dann, wenn es sich bei einem genannten Mediziner nur um ein einzelnes Gutachten handelt und die Begutachtung schon sieben Jahre zurückliegt.
Urteil des LG Hamburg vom 05.08.2009
Aktenzeichen: 325 O 9/09
JurPC Web-Dok. 238/2009