Das amerikanische Unternehmen WBC veranstaltet unter dem Zeichen „Ironman“ seit Mitte der 1980er-Jahre Triathlonwettkämpfe in Deutschland sowie in verschiedenen europäischen und außereuropäischen Ländern. Das Landgericht Hamburg sprach der Wortmarke „Ironman“ insbesondere im Hinblick auf die umfangreiche mediale Berichterstattung gesteigerte Kennzeichnungskraft zu. Daher besteht in der Verwendung des Begriffs „Irontown“ für eine Triathlonveranstaltung Verwechslungsgefahr mit der amerikanischen Rennserie. Das Gericht untersagte demzufolge die weitere Verwendung der Bezeichnung.
Urteil des LG Hamburg vom 29.04.2010
Aktenzeichen: 327 O 480/09
GRUR-RR 2011, 271