Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Polizei und Staatsanwaltschaft im Rahmen kriminalpolizeilicher Ermittlungen berechtigt sind, auch urheberrechtlich geschützte Bilder (hier Porträtfoto eines entführten Kindes) ohne Zustimmung des Urhebers in den Medien zu veröffentlichen. In diesem Fall besteht weder ein Unterlassungs- noch ein Vergütungsanspruch des Fotografen.
Urteil des EuGH vom 01.12.2911
Aktenzeichen: C-145/10
CIPR 2011, 92