Das Bundesverfassungsgericht hat den Streit darüber beendet, ob vom Staat angekaufte Daten-CDs, die gestohlene Kundendaten von deutschen Kapitalanlegern im Ausland enthalten, in Steuerstrafverfahren verwendet werden dürfen. Die Verfassungsrichter sprachen sich für die Verwertbarkeit der Daten aus, auch wenn diese von dem Informanten rechtswidrig erworben wurden.
Urteil des BVerfG vom 09.11.2010
Aktenzeichen: 2 BvR 2101/09
DStRE 2011, 60
NStZ 2011, 103