Obwohl bei einem Bausparvertrag die vereinbarte Bausparsumme von rund 15.000 Euro mit dem Erreichen der Grenze von ca. 7.500 Euro bereits zuteilungsreif war, zahlte der Bausparer weiter bis zum Erreichen der Bausparsumme ein, sodass sich zusammen mit den aufgelaufenen Zinsen schließlich ein Guthaben von über 19.000 Euro ergab. Die Bausparkasse wollte in der Folge nur die vereinbarte Bausparsumme mit den zugesicherten 4 Prozent verzinsen. Für den überschießenden Betrag sollten nur die banküblichen, erheblich niedrigeren Zinsen bezahlt werden. Die Bausparkasse berief sich auf die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Bausparverträge enthaltene Regelung, wonach „Bausparguthaben mit 4 Prozent jährlich verzinst werden“.
Das Amtsgericht Karlsruhe legte die Vertragsklausel hingegen dahingehend aus, dass das Bausparguthaben das gesamte auf dem Bausparkonto befindliche Guthaben ohne Begrenzung auf die vereinbarte Bausparsumme darstellt. Somit ist auf das gesamte Guthaben der vereinbarte Zinssatz zu zahlen.
Urteil des AG Karlsruhe vom 08.02.2013
Aktenzeichen: 12 C 222/12
NJW-RR 2013, 1001