Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Umsätze mit digitalen oder elektronischen Sprachwerken (z.B. E-Books und Hörbücher) bei der Umsatzsteuer nicht dem ermäßigten Steuersatz unterliegen. Der Streitfall betraf eine sog. „Online-Ausleihe“ digitalisierter Sprachwerke, bei der ein Verlag Bibliotheken Nutzungsrechte an elektronischen Sprachwerken einräumte, durch die Bibliotheksnutzern das Herunterladen entsprechender Dateien ermöglicht wird.
Urteil des BFH vom 03.12.2015
Aktenzeichen: V R 43/13
DStR 2016, 315