Wer beim Ausfüllen eines Versicherungsantrags die Frage „Beantragung oder Abschluss anderer Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen in den letzten fünf Jahren“ durchstreicht, obwohl sie wahrheitsgemäß hätte bejaht werden müssen, riskiert seinen Versicherungsschutz. Das Oberlandesgericht Koblenz bewertet eine derartige Verhaltensweise als Verneinung der betreffenden Frage und damit als arglistige Täuschung.
Beschluss des OLG Koblenz vom 03.07.2008
Aktenzeichen: 10 U 1262/07
OLGR Koblenz 2009, 168