Eine Grundstücksgemeinschaft, die ein Gebäude zum Teil steuerfrei an eine Arztpraxis vermietet und es im Übrigen den Mitgliedern der Gemeinschaft für private Wohnzwecke überlässt, hat nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs keinen Anspruch auf Vorsteuerabzug aus den Herstellungskosten des Gebäudes.
Urteil des BFH vom 08.10.2008
Aktenzeichen: XI R 58/07
DStR 2009, 265