Der Biss einer Wanze im Bett eines Fünf-Sterne-Hotels rechtfertigt nach Auffassung des Amtsgerichts Frankfurt am Main die vollständige Rückforderung des Reisepreises und einen Schmerzensgeldanspruch von 1.500 Euro, wenn der betroffene Hotelgast aufgrund des äußerst schmerzhaften Bisses tagelang an starkem Juckreiz, Ekzemen und Schwellungen leidet.
Urteil des AG Frankfurt/Main vom 13.12.2007
Aktenzeichen: 30 C 3745/06-24
Pressemitteilung des AG Frankfurt/Main